Gemeindepsychiatrischer Verbund (GpV) im Bodenseekreis
Der Gemeindepsychiatrische Verbund Bodenseekreis (GpV) ist der Zusammenschluss von Landkreis, Leistungserbringern, Psychiatrie-Erfahrenen und deren Angehörigen. Grundlage bildet eine Kooperationsvereinbarung, die im Bodenseekreis vor dem Hintergrund des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PsychKHG) des Landes Baden-Württemberg geschlossen wurde.
Innerhalb des Gemeindepsychiatrischen Verbunds des Bodenseekreis lassen sich folgende Gremien unterscheiden:
Der GpV dient dazu, die Teilhabe, die Bildungsangebote und die Behandlungsmöglichkeiten für Menschen mit Psychiatrie-Erfahrung sicher zu stellen und weiter zu entwickeln. Dabei steht der Gedanke des personenorientierten Handelns im Fokus der Bemühungen. Die Selbstbestimmung der Betroffenen und ihre Eigenverantwortung sollen durch den GpV gefördert und gestärkt werden.
Die wohnortnahe und individuell zugeschnittene Versorgung der Psychiatrie-Erfahrenen sowie die Schaffung von Wahlmöglichkeiten sind weitere wichtige Ziele des GPV. Das soziale Umfeld wird in die Hilfeplanung einbezogen und dabei unterstützt.