Worauf habe ich Anspruch: Information, Beschwerde und Beratung

Im Krankenhaus (ZfP) stehen Ihnen als Beschwerdeweg der direkte Kontakt mit der verantwortlichen Abteilungsleitung und ein auf jeder Station verfügbares Beschwerdemanagement zur Verfügung. Dort können Sie Beschwerden schriftlich formulieren und die verantwortliche Leitung (z.B. Chefarzt, Pflegedienstleitung, Küche) nimmt dann mit Ihnen Kontakt auf. Alternativ können Sie Ihre Anliegen auch dem für Sie zuständigen, vom jeweiligen Landkreis bestellten, weisungsungebundenen Patientenfürsprecher anonym zur Weiterverfolgung überantworten.

Für den Gemeindepsychiatrischen Verbund und dessen Einrichtungen steht Ihnen in jedem Landkreis eine Informations-, Beschwerde- und Beratungsstelle (IBB) als Ansprechpartner zur Verfügung. Dort können Sie über Angebote und Hilfen informiert werden und auch Beschwerden werden dort angenommen und von einem Team bearbeitet, in dem auch Psychiatrieerfahrene vertreten sind. Darüber hinaus gibt es für teilhabebeeinträchtigte Personen Anlaufstellen für eine Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB).

IBB-Stelle im Landkreis Bodenseekreis
Kleinebergstr. 6
88046 Friedrichshafen
0159 01400246
E-Mail: ibb-bodenseekreis@web-nospam.de

Für andere Stadt- bzw. Landkreise des Landes Baden-Württemberg siehe:

sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/medizinische-versorgung/psychiatrische-versorgung/unabhaengige-anlaufstellen/

Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung im Bodenseekreis:
http://eutb-bodensee-oberschwaben.de/

Für andere Land- bzw. Stadtkreise des Landes Baden-Württemberg siehe:
www.teilhabeberatung.de/beratungsstellen