Worauf habe ich Anspruch: Behandlung
Ärztliche bzw. psychologische Behandlung erhalten Sie über die Psychiatrische Institutsambulanz (PIA) des in Ihrer Wohnregion zuständigen Zentrums für Psychiatrie (siehe Lebenslagenfilter Behandlung => Institutsambulanz/PIA unter Angebote ), bei Allgemeinärzten oder Fachärzten in eigener Praxis (siehe Lebenslagenfilter Behandlung => Facharztpraxis für Psychiatrie unter Angebote ) oder bei ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten in eigener Praxis. Die Behandlung wird von Ihrer Krankenkasse bezahlt und schließt z.B. auch die Verordnung von Ergotherapie und Soziotherapie ein.
Die folgenden Behandlungselemente werden von den betreffenden Behandlungsleitlinien ausdrücklich empfohlen. Wenden Sie sich ggf. an Ihren behandelnden Arzt, um zu klären, ob diese in Ihrem Fall angezeigt sind und wie sie realisiert werden können.
- ein Gesamtbehandlungskonzept mit allgemeinen und speziellen psychotherapeutischen, soziotherapeutischen und ergotherapeutischen Maßnahmen und psychiatrischer Behandlungspflege
- Informationen über die Erkrankung und die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten einzeln oder in einer Gruppe (Psychoedukation)
- Aufklärung über Wirkungen und Nebenwirkungen der Medikamente
- Beteiligung bei der Entscheidungsfindung, welche Therapie für Sie in Frage kommt
- regelmäßige Kontrollen von Gewicht und Nebenwirkungen sowie EKG-Kontrollen
- Psychotherapie (kognitive Verhaltenstherapie) in mindestens 12 Sitzungen über mindestens 9 Monate. Der Schwerpunkt soll auf Symptomen liegen, die Sie besonders belasten, vor allem in der präpsychotischen Risikophase und bei anhaltenden psychotischen Symptomen. Ziele sollen auch die Verbesserung der Therapiebereitschaft und die Verringerung des Rückfallrisikos sein.
- gemeinsame Gespräche mit Ihnen und Ihrer Familie, über mindestens 9 Monate bei 14tägigen Terminen
- Unterstützung bei der Krankheitsbewältigung, Hilfen zur eigenen Lebensgestaltung (siehe z.B. die Abschnitte Wohnen, Arbeit und Tagesstrukturierung), Förderung beruflicher Wiedereingliederung und sozialer Aktivitäten
- wohnort- und gemeindenahe Angebote
- Behandlung durch ein Team von Fachleuten aus unterschiedlichen Berufsgruppen: bedarfsweise Beteiligung von Psychiatern, Pflegekräften, Sozialarbeitern und gegebenenfalls Psychologen und Ergotherapeuten
- tagesklinische oder stationsersetzende Behandlung, wenn eine vollstationäre Behandlung nicht zwingend erforderlich ist
- wohnortnahe Ansprechpartner in Krisen
- Unterstützung einer Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt
- Unterstützung von Selbsthilfegruppen
- Unterstützung bei der Suche einer geeigneten Wohnform
- Soziotherapie; damit bezeichnet man eine ambulante lebenspraktische Anleitung, die Menschen mit besonderen Einschränkungen (z.B. Schwierigkeiten mit Kontaktaufnahme oder Antriebsstörungen) befähigen soll, ärztliche oder ärztlich verordnete Hilfen selbstständig in Anspruch zu nehmen. Hierdurch sollen Wiederaufnahmen im Krankenhaus verhindert werden. Soziotherapie wird bisher nicht in Behandlungsleitlinien empfohlen, von den Sozialgesetzen aber ermöglicht. Sie wird vom Facharzt verordnet und von Sozialarbeitern, Sozialpädagogen oder Fachkrankenschwestern beziehungsweise Fachkrankenpflegern für Psychiatrie durchgeführt. Voraussetzungen sind die fachärztliche Verordnung und eine bestimmte Krankheitsschwere. Die Zuzahlung beträgt 10% der Kosten, mindestens 5€, höchstens 10€ je Sitzung. Maximal können 120 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren verordnet werden. Auch psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten können Soziotherapie zu Lasten der Krankenkassen verordnen. Soziotherapie wird vorwiegend bei psychotischen Störungen verordnet, kann aber auch bei anderen Störungen angewendet werden.
- stationäre Entzugsbehandlung zur Verringerung des Risikos eines alkoholbedingten Entzugsanfalls oder eines Entzugsdelirs oder wenn Alkoholabstinenz unter ambulanten Bedingungen nicht erreichbar erscheint oder falls akute Suizidalität oder schwere körperliche oder psychische Begleiterkrankungen vorliegen
- ambulante Entzugsbehandlung in leichteren Fällen
- qualifizierte Entzugsbehandlung statt einer reinen körperlichen Entgiftung im Umfang von normalerweise 21 Behandlungstagen
- Medikamentenunterstützung bei der Alkoholentzugsbehandlung
- bei gleichzeitig bestehendem Tabakkonsum Beratung und Unterstützung zum Rauchstopp
- Weiterbehandlung nach der qualifizierten Entgiftung mit dem Ziel der Abstinenz oder einer Verringerung des Konsums
- je nach den Bedingungen des Einzelfalls ambulante, ganztägig ambulante, teilstationäre oder stationäre Behandlung für mindestens ein Jahr einschließlich Verhaltenstherapie und Angehörigenarbeit oder Paartherapie
- Behandlung durch ein multiprofessionelles Team
- Behandlungsangebot mit Medikamenten zur Rückfallverhütung (Acamprosat, Naltrexon)
- Informationen über das bestehende Suchthilfesystem (Selbsthilfe, Suchtberatung, Suchtpsychiatrie, Formen der ambulanten und stationären Reha), nach Bedarf Kontakte zu weitervermittelnden oder behandelnden Stellen
- Unterstützung durch Selbsthilfegruppen für Sie und Ihre Angehörigen
- Medikamentöse Behandlung und Psychotherapie
- Die Auswahl der Behandlungsform soll in Absprache mit Ihnen erfolgen und Ihre Vorlieben und Wünsche berücksichtigen
- genaue Überprüfung der Wirkung und Nebenwirkungen der verordneten Medikamente
- Blut-, Gewichts- und bei manchen Medikamenten auch EKG-Kontrollen
- Psychotherapie auch bei Depressionen im höheren Lebensalter (über 65 Jahre), bei schweren Formen in Kombination mit Medikamenten
- In speziellen Fällen das Angebot besonderer Therapieformen (z.B. Wachtherapie oder Lichttherapie; im Fall von schweren, lebensbedrohlichen oder mit anderen Mitteln bisher nicht behandelbaren Depressionen gibt es auch das Angebot von Elektrokrampftherapie)
- Angebot körperlicher Trainingsprogramme
- Beteiligung bei der Entscheidungsfindung, welche Therapie für Sie in Frage kommt, auf Wunsch auch unter Einbeziehung von Angehörigen
- Hinweise auf Unterstützung in Form von Ratgebern, Selbsthilfemanualen und Schulungsprogrammen
- Förderung von Selbstmanagement (selbst Krankheitszeichen frühzeitig erkennen und damit umgehen lernen)
- Nennung von Kontaktstellen für Selbsthilfegruppen, gegebenenfalls Bereitstellung von Räumen für Selbsthilfegruppen
- wenn möglich, Beratung durch ebenfalls Betroffene („Peers“)
- Einbezug von Angehörigen von Beginn an und über alle Phasen der Behandlung (außer Sie lehnen dies ab)
- Stimmungstagebücher
- begleitende medizinische Diagnostik
- Aufklärung über Ursachen, Verlauf, Behandlungsmöglichkeiten und Hilfen (Psychoedukation)
- Psychotherapie in Abhängigkeit von Zustand, Bedürfnissen und Zielen
- Psychotherapie zur Behandlung depressiver Episoden
- Wachtherapie und Lichttherapie als Behandlungsmöglichkeit bei Depressionen
- Ausführliche Beratung zu den Möglichkeiten einer Rückfallbehandlung
- Maßnahmen der berufliche Rehabilitation, besonders Unterstützung einer Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt
- gemeindenahe und bedarfsorientierte ambulante Angebote mit dem Ziel der Rehabilitation und Integration, z.B. Ergotherapie, sozialpsychiatrische Dienste, Tages und Begegnungsstätten, ambulant betreutes Wohnen, Angebote der Selbsthilfe
- Behandlung durch ein Team von Fachleuten aus unterschiedlichen Berufsgruppen
Weiterführende Links:
ZfP in den Landkreisen Ravensburg und Bodenseekreis:
www.zfp-web.de/fachgebiete/allgemeinpsychiatrie/ravensburg/ambulanz/
Weitere ZfPs in Baden-Württemberg: