Worauf habe ich Anspruch: Sonstige Hilfen

Erster Ansprechpartner, auch für Angehörige, kann in vielen Fällen für Menschen, die sonst nichts mit dem psychiatrischen Versorgungssystem zu tun haben, der Sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) sein.

Wenn man anhaltende Probleme mit der selbstständigen Lebensführung, der angemessenen Sorge für die eigene Gesundheit oder finanziellen Angelegenheiten hat, kann eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden. Das können Betroffene oder ihre Angehörigen beim zuständigen Amtsgericht beantragen, andere Personen (z.B. professionelle Helfer) können dies lediglich anregen. In seltenen Fällen kann auch eine Betreuung gegen den Willen des Betroffenen eingerichtet werden. Nach dem Gesetz sollen aber die Wünsche der betroffenen Person bei der Auswahl des Betreuers berücksichtigt werden.

Bei Problemen mit Alkohol und Drogen sind die ersten Ansprechpartner häufig Selbsthilfegruppen und die psychosozialen Beratungsstellen. Informationen zu verfügbaren Angeboten in Ihrer näheren Umgebung finden Sie auf der GPV-Website in der Angebotssuche über die Lebenslagenfilter Selbsthilfe bzw. Beratung.

Hilfen für Kinder psychisch kranker Menschen

Wenn Sie selbst oder Ihr Partner oder Angehöriger psychisch erkrankt sind und Kinder in ihrem Haushalt leben, haben diese ohne angemessene professionelle Unterstützung ein gegenüber Kindern aus ‚gesunden‘ Elternhäusern nachweislich erhöhtes Risiko, im Laufe ihres Lebens ebenfalls Probleme mit ihrer Alltags-, Beziehungs- oder Berufsbewältigung zu bekommen. In zunehmend mehr Stadt- und Landkreisen gibt es daher seit einiger Zeit spezielle Beratungs- und Unterstützungsangebote für ratsuchende Elternteile bzw. betroffene Kinder und Jugendliche. Es werden z.B. ‚Patenschaften‘ vermittelt und Freizeitangebote organisiert. Die bundesweit aktive Initiative KiP steht für „Kinder psychisch kranker Eltern“.