Die Beteiligungskonferenz (BK)

Wenn Sie aufgrund einer schwerwiegenden psychischen Störung über längere Zeit krank oder dauerhaft behindert sind, haben Sie in Baden-Württemberg unter Umständen Anspruch auf zusätzliche Hilfen nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) und dem Bundesteilhabegesetz (BTHG).

Ansprechpartner zur Klärung der Anspruchsberechtigung

Wenn Sie bisher nicht mit Einrichtungen des GPV in Kontakt sind, ist der erste Ansprechpartner der Sozialpsychiatrische Dienst. Ansonsten sind es die Ihnen bereits bekannten Kontaktpersonen. Der gewählte Ansprechpartner wird Ihnen gegebenenfalls dabei helfen, die beiliegenden Anmelde- und Antragsformulare ordnungsgemäß auszufüllen und etwaige weitere erforderliche Nachweise zu beschaffen.

Welche Hilfe können Sie auf dieser Seite erhalten?

Die Angebote dieser Seite sollen dazu beitragen, Ihre Kompetenzen zu stärken. Sie können sich selber über die zahlreichen Hilfsangebote in der Region informieren und Ihre eigenen Interessen und Bedürfnisse einbringen – in das Gespräch mit der zuständigen Sozialarbeiterin, der Ärztin oder in der Beteiligungskonferenz.

Welche Aufgaben hat die Beteiligungskonferenz?

Die Beteiligungskonferenz (BK) ist ein Beratungsangebot über konkrete Angebote und Maßnahmen der Eingliederungshilfe wie z.B. Hilfen im Alltag, berufliche Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben, Gestaltung von Freizeit und Tagesstruktur sowie die Beratung und Begleitung in unterschiedlichen Lebenslagen.

Wer bietet mir dann die beantragte Hilfe tatsächlich an?

Sobald die Kostenträger ihre Zustimmung zur Finanzierung der Hilfeplanung geben, kann der für Ihre Bedarfe geeignetste, wohnortnahe Leistungserbringer Ihnen die gewünschten bzw. refinanzierten Leistungen der Unterstützung und sozialen Teilhabe anbieten.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich mit der Hilfeplanung nicht zufrieden bin?

Sollten Sie mit dem Ablauf oder Ergebnis der Beteiligungskonferenz nicht zufrieden sein, können Sie sich entweder an den für Sie zuständigen Patientenfürsprecher oder an die Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB-Stelle) wenden.