Worauf habe ich Anspruch: Vorbemerkung

Eine psychische Erkrankung oder seelische Behinderung kann sehr belastend sein.

Für Betroffene ergeben sich daraus aber auch Rechte und Ansprüche, über die Sie sich hier informieren können. Diese Rechte beziehen sich einerseits auf Hilfen im Bereich des Wohnens, der Arbeit und Tagesgestaltung. Ebenso ergeben sich daraus Ansprüche auf verschiedene Formen der stationären und ambulanten Behandlung. Die sozialrechtlichen Ansprüche sind in den Sozialgesetzbüchern festgelegt. Die aus heutiger Sicht angemessenen Behandlungsmaßnahmen finden sich in den gültigen medizinischen Behandlungsleitlinien.
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Ergänzend zu den etwaig erforderlichen existenzsicherenden Sozialleistungen, also z. B.

haben Menschen mit festgestellter Behinderung zusätzlich Anspruch auf besondere Leistungen, damit keine Benachteiligung bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft entsteht oder damit eine vorliegende Benachteiligung so schnell wie möglich überwunden werden kann. Grundvoraussetzung dafür, dass Sie diese zusätzlichen Leistungen in Anspruch nehmen können, ist, dass Sie über voraussichtlich mehr als 6 Monate hinausgehend die Kriterien einer wesentlichen (seelischen) Behinderung erfüllen. Das kann unter anderem bei wiederkehrenden, körperlich nicht begründbaren Psychosen oder einer nachgewiesen schwerwiegenden Suchtkrankheit der Fall sein.

 

Achtung: Die Hinweise auf den folgenden Seiten sind weder rechtlich verbindlich noch erheben sie Anspruch auf Vollständigkeit. Es ist daher in jedem Fall erforderlich, zu prüfen, ob die sozialrechtlichen bzw. medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind, damit Sie einen Anspruch auf die Leistung haben.