Worauf habe ich Anspruch: Wohnen

Falls die Kriterien einer wesentlichen (seelischen) Behinderung erfüllt sind, leisten die Träger der Sozialhilfe finanziell bedürftigen Menschen im Rahmen der Eingliederungshilfe Hilfe zum betreuten Wohnen als Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Menschen mit Behinderung haben somit grundsätzlich das Recht

  • auf Hilfen bei der Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen der behinderten Menschen entspricht,
  • sowie auf Hilfen zum selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten.

Je nachdem, wie hoch Ihr Unterstützungsbedarf ist, kann diese Hilfe sehr unterschiedlich aussehen. Es geht aber immer darum, Sie bei der Bewältigung Ihres Lebensalltags und im Umgang mit Ihrer Erkrankung zu unterstützen sowie Sie darin zu fördern und zu trainieren, ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen.


Folgende Formen der Unterstützung sind denkbar:

  • Unterstützung bei der Beschaffung von geeignetem Wohnraum
  • regelmäßige Begleitung in der eigenen Wohnung bzw. im eigenen Wohnumfeld durch eine Fachkraft (z.B. Sozialarbeiter, Gesundheits- und Krankenpfleger, Heilerziehungspfleger) im Umfang von ein bis mehreren Stunden wöchentlich
  • regelmäßige Begleitung durch eine Fachkraft in einer Wohnung zusammen mit anderen Betroffenen, z.B. in einer Wohngemeinschaft, im Umfang von ein bis mehreren Stunden wöchentlich
  • Wohnen in einer Gastfamilie, die ein Zimmer oder eine Einliegerwohnung zur Verfügung stellt. Die Familie und Sie werden regelmäßig von einer Fachkraft betreut.
  • stationäres Wohnen, d.h. intensivere Begleitung und Ansprechmöglichkeiten rund um die Uhr in einer Gemeinschaftswohnung (oder „Heim“)
  • Persönliches Budget, d.h. die/der Betroffene hat einen Gesamtbetrag zur Verfügung, mit dem sie/er sich bestimmte Unterstützungsleistungen gezielt nach seinem Bedarf „einkauft“

Dies sind nur Beispiele dessen, was möglich ist. Weitere Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten im Bereich Wohnen finden Sie auf den Internet-Seiten des für Sie zuständigen Land- bzw. Stadtkreises.

Ob auch Sie berechtigt sind, Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu beziehen, hängt von bestimmten Voraussetzungen ab, darunter die Art und der Umfang Ihrer Einschränkungen sowie Ihre finanzielle Situation.

Daher ist es wichtig, sich von einer Fachperson beraten zu lassen, welche Möglichkeiten für Sie zutreffen, z.B. über Ihre koordinierende Bezugsperson, den Sozialpsychiatrischen Dienst (SpDi) oder Mitarbeitende in der Institutsambulanz oder – falls Sie von unabhängiger Seite außerhalb des Betreuungssystems eine Beratung wünschen – über die bundesweit neu geschaffene Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB).

SpDi Friedrichshafen
Andrea Luca
Paulinenstraße 12
88046 Friedrichshafen
Fon 07541 4094-213
Fax 07541 4094-250
andrea.luca@pauline13-nospam.de

 

SpDi Überlingen
Pascal Barth
Obere Bahnhofstraße 18
88662 Überlingen
Fon 07551 – 30118-500
Fax 07551 – 30118-8500
pascal.barth@pauline13-nospam.de

 

SpDi Bermatingen
Peter Unterricker
Bahnhofstraße 14
88697 Bermatingen
Fon 07544 – 9540-13
Fax 07544 – 9540-18
peter.unterricker@pauline13-nospam.de

 

Weitere Information: http://www.pauline13.de/index.php?page=ambulante-dienste

EUTB für den Bodenseekreis:
http://eutb-bodensee-oberschwaben.de/